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FAQs

Finden Sie nachfolgend unsere FAQs zum Thema Betreuung und Pflege. Diese meist gestellten Fragen sind detailliert in ihrer Gesamtheit in unserem Buch FAQ PFLEGE festgehalten, das vor wenigen Monaten in seiner 2. Auflage erschienen ist bzw. auszugsweise auf unserer Plattform www.faq-pflege.com abzurufen. Auch jeweils aktuelle, zusätzliche Themen und Fragen werden hier nachfolgend aufgegriffen und abgehandelt, immer nach dem Motto: „FAQ – Fragen, Antworten und Quintessenzen – kurz und prägnant!“.

1/ Warum ist das eigene Zuhause meist die erste Wahl?

Der Mehrheitswunsch der meisten pflegebedürftigen Menschen ist es, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben, auch wenn sich die Standards in den Heimen in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert haben. Wenn man plötzlich auf andere Menschen angewiesen ist, einen Teil seiner Selbständigkeit verliert, viele gewohnte Dinge aufgeben muss, gerade dann gewinnt gerade das eigene Zuhause noch mehr an Bedeutung bzw. das Gefühl von Schutz, Geborgenheit, Vertrautheit, die gewohnten eigenen vier Wände, die gewohnte Nachbarschaft, der eigene Garten, die häusliche Geselligkeit, u.v.m. Die Betreuung zu Hause kann stundenweise, tageweise oder rund um die Uhr (24-Stunden-Betreuung) erfolgen.

2/ Was versteht man unter der 24-Stunden-Pflege?

Unter der 24-Stunden-Betreuung bzw. -Pflege versteht man die Personenbetreuung von Menschen rund um die Uhr, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst bzw. ihren Haushalt zu versorgen. Zu diesem Zweck wird eine Betreuerin im eigenen Haus oder Wohnung aufgenommen, die dem Pflegebedürftigen persönlich zur Verfügung steht. Ohne die mittlerweile mehr als 60.000 Personenbetreuerinnen, vielfach aus Osteuropa wäre die Altenpflege in Österreich derzeit nicht bewältigbar.

3/ Wie ist der Ablauf in der Umsetzung einer 24-Stunden-Betreuung?

→ Kontaktaufnahme mit dem Dienstleister
→ Erstgespräch
→ Bedarfserhebung, Case Management
→ Vermittlungsauftrag, Vereinbarung
→ Betreuerinnen zur Auswahl, Entscheidung
→ Vorstellung
→ Start

4/ Wer hat in Österreich Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegegeld erhält man als österreichischer Staatsbürger* (nach § 22 Bundespflegegeldgesetz), wenn ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf in Österreich aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung für zumindest 6 Monate vorliegt oder ein akuter Anlassfall (z.B. ein Spitalsaufenthalt durch einen Oberschenkelhalsbruch). Der Pflegebedarf wird in sieben Stufen eingeteilt und monatlich ausbezahlt. Die erste Stufe des Pflegegeldes wird ab einem ständigen Pflegebedarf (inklusive Betreuungs- und Hilfsbedarf) von mehr als 65 Stunden im Monat gewährt.

5/ Wie hoch ist das Pflegegeld?

Höhe des Pflegegeldes seit 1. Jänner 2022:

Pflegestufe 1EUR 165,40
Pflegestufe 2EUR 305,00
Pflegestufe 3EUR 475,20
Pflegestufe 4EUR 712,70
Pflegestufe 5EUR 968,10
Pflegestufe 6EUR 1.351,80
Pflegestufe 7EUR 1.776,50

6/ Wie und wo suche ich um Pflegegeld an?

Das Pflegegeld ist seit 2012 in Bundeskompetenz. Der Antrag auf Pflegegeld ist schriftlich (auch formlos) beim Bundessozialamt oder beim zuständigen Sozialversicherungsträger (Pensionsversicherungsanstalt) einzubringen. Gestellt werden kann er vom Pflegebedürftigen, von Angehörigen, von einem ernannten Vertreter oder von einem Sachwalter.

7/ Was ist Pflegekarenz?

Die Pflegekarenz wird – schriftlich – zwischen Arbeitgeber und -nehmer vereinbart und ist die Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeit während der Pflege naher Angehöriger. Gleiches gilt für die Pflegeteilzeit, die eine vereinbarte Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit mit sich bringt. Die Dauer dieser Karenzierung ist mit 1–3 Monaten limitiert und dient vor allem zu Beginn der Pflegezeit als Möglichkeit, die Pflege-Agenden in den Griff zu bekommen. Während der Pflegekarenz erhält man 55 % des Nettoeinkommens ausbezahlt (aliquot bei der Pflegeteilzeit). Der Arbeit- bzw. Dienstgeber muss der Pflegekarenz zustimmen. Bei jeder Erhöhung der Pflegestufe kann erneut um Karenz oder Teilzeit angesucht werden.

8/ Was ist Demenz?

Demenz (lat. dementia: de = fehlend, mens = der Geist) ist der Oberbegriff bzw. die Kombination von verschiedenen Erkrankungen, die mit einem Verlust von Intelligenzleistungen bzw. von erworbenen kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten einhergehen und dazu führen, dass alltägliche Aktivitäten eingeschränkt oder gar nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können. Demenz ist ein Syndrom als Folge einer meist chronischen Krankheit des Gehirns mit Störung vieler geistiger Funktionen, wie z.B. (Kurzzeit-) Gedächtnis, logisches und kritisches Denken, Auffassung, planendes Handeln, Verknüpfung von Denkinhalten, Lernfähigkeit, Urteilsvermögen, Erinnerung, Orientierung, Rechnen, Sprache oder Motorik.

9/ Was sind die Voraussetzungen für eine gute 24-Stunden-Betreuung?

Die 24-Stundenbetreuung von an Demenz erkrankten Mitmenschen ist eine große Herausforderung. Um Stabilität in der Betreuung und eine möglichst hohe Betreuungsqualität erreichen zu können, sollten Betreuerinnen und Betreuer folgende Kompetenzen und Eigenschaften mitbringen:

→ sehr gute Deutschkenntnisse
→ Einfühlungsvermögen
→ Geduld und Achtsamkeit
→ Bereitschaft, sich voll und ganz auf die „Welt und Bedürfnisse“ der zu betreuenden Person einzulassen und diese nicht unbedingt korrigieren zu wollen.

10/ Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht muss bei voller Geschäftsfähigkeit des Verfügers und bei einem Notar bzw.  bei Gericht abgeschlossen werden. Die Vollmacht tritt für den Fall in Kraft, dass man nicht mehr geschäfts-, einsichts- oder äußerungsfähig ist. Darüber hinaus sollen wichtige Dinge wie medizinische Behandlungen, Wahl der Betreuungsform oder Vermögensangelegenheiten geklärt werden. Die Vorsorgevollmacht ist jederzeit widerrufbar, also zeitlich unbefristet.

11 / Wozu dient eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist die Festlegung für oder gegen eine bestimmte medizinische Behandlung auch für den Fall, dass irgendwann nicht mehr selbst entschieden werden kann. Die Patientenverfügung ist eine klare Willensäußerung, die vom Arzt beachtet werden muss.

12/ Wie erfolgt der Bezug von Heilbehelfen und Hilfsmitteln? Heilbehelfe und Hilfsmittel können von der Krankenkasse gewährt oder bezuschusst werden. Diese können bewilligungspflichtig oder bewilligungsfrei sein. Für bewilligungsfreie Heilbehelfe und Hilfsmittel ist eine vom Arzt ausgestellte Verordnung erforderlich, die bei den Vertragspartnern der Krankenkasse (z.B. Sanitätsfachgeschäfte, Bandagisten, Optiker, Orthopädieschuhmacher, etc.) eingelöst werden kann. Dazu zählen z.B. Krücken, Rollator oder Blutzuckermessgerät. In manchen Fällen ist vor dem Bezug eines Heilbehelfes oder Hilfsmittels eine Bewilligung durch die Krankenkasse notwendig. Üblicherweise wird die Einholung der Bewilligung durch den Vertragspartner der Krankenkasse veranlasst. Welche Heilbehelfe und Hilfsmittel bewilligungspflichtig sind, erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse oder bei Bezug des Heilbehelfes direkt von den jeweiligen Vertragspartnern.

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„Dass wir miteinander reden können macht uns zu Menschen.“

Karl Jaspers (1883-1969), dt. Philosoph